- Umweltaudit
- Umwelt|audit[-'ɔːdɪt; englisch audit »Prüfung«] das, -s, Öko|audit, regelmäßige, systematische Untersuchung und Bewertung der Unternehmensaktivitäten bezüglich ihrer Umweltauswirkungen auf technischem und organisatorischem Gebiet durch spezielle Gutachter. Ziel des Umweltaudits ist es, durch einen Soll-Ist-Vergleich Stärken und Schwächen des Unternehmens im Umweltschutz zu erkennen und Verbesserungsempfehlungen zu formulieren. Ursprünglich als betriebsinternes Kontrollverfahren konzipiert, wird das Umweltaudit zunehmend zu einem Instrument staatlicher Umweltpolitik. Rechtsgrundlage ist das Umweltauditgesetz vom 7. 12. 1995, das auf der EWG-VO (Nummer 1836/93) vom 29. 6. 1993 basiert. Voraussetzungen für die freiwillige Teilnahme von gewerblichen Unternehmen an dem standardisierten Gemeinschaftssystem sind die Etablierung und Umsetzung eines Umweltmanagementsystems, die regelmäßige Durchführung von Umweltbetriebsprüfungen und die öffentliche Bereitstellung von Informationen über den betrieblichen Umweltschutz (Umwelterklärung). Das Umweltaudit mündet in einer Gültigkeitserklärung (Zertifizierung), die Voraussetzung für die Eintragung in ein Standortregister (Umweltregister) ist. Die in das Register eingetragenen Unternehmen sind berechtigt, die von der EG genormte Teilnahmeerklärung für die (nicht produktbezogene) Werbung zu verwenden.P. Dilly: Hb. U. (1996);Öko-Audit u. Öko-Controlling gemäß ISO 14000 ff u. EG-Verordnung Nr. 1836/93, hg. v. L. Schimmelpfeng u. D. Machmer (1996);B. Peter u. a.: Öko-Audit (1996);P. Kothe: Das neue U.-Recht (1997);Hb. U., hg. v. W. Ewer u. a. (1998).Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Umweltmanagement: Instrumente und Ziele
Universal-Lexikon. 2012.